Wärme

Der Energiepaß nach der Europäischen Gebäuderichtlinie

Die Europäische Gebäuderichtlinie schreibt ab dem Jahr 2006 die gesamthafte energetische Bewertung von neuen Gebäuden bzw. Großsanierungen vor. In Deutschland ist diese Richtline bereits ab 2002 in der Energieeinsparverodnung (EnEV) bzw. dem Energieeinspargesetz (EnEG) festgeschrieben. In Österreich sind das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Energieverwertungsagentur (EVA) bei der Erarbeitung einer Energiepaßvorlage, die der Europäischen Richtlinie und den lokalen Bedingungen entspricht. Der Energiepaß gibt dem Bauherrn und dem Käufer, Mieter eine klare Bewertungsgrundlage über den energetischen Verbrauch des Gebäudes ähnlich der Verbrauchsbewertung von Waschmaschinen u.Ä.

Lesen Sie dazu :

Literatur, Nomen und Gesetze :

  • EU 2002/91/EG - Gebäuderichtlinie
  • OIB 382-010/99 - Leitfaden für die Berechnung von Energiekennzahlen
  • LEG - Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung (Hessen)
  • EPHW - Energiepass Heizung / Warmwasser (Hessen)
  • EN 832 - Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs - Wohngebäude
  • OeN B 8110 - Wärmeschutz im Hochbau
  • DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau (Deutschland)
  • SIA 380/1 - Thermische Energie im Hochbau (Schweiz)
  • EnEV - Energieeinsparverordnung (Deutschland)
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