Die Europäische Gebäuderichtlinie schreibt ab dem Jahr 2006 die gesamthafte energetische
Bewertung von neuen Gebäuden bzw. Großsanierungen vor.
In Deutschland ist diese Richtline bereits ab 2002 in der Energieeinsparverodnung (EnEV) bzw.
dem Energieeinspargesetz (EnEG) festgeschrieben.
In Österreich sind das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und
die Energieverwertungsagentur (EVA) bei der Erarbeitung einer Energiepaßvorlage, die der Europäischen
Richtlinie und den lokalen Bedingungen entspricht.
Der Energiepaß gibt dem Bauherrn und dem Käufer, Mieter eine klare Bewertungsgrundlage über den energetischen
Verbrauch des Gebäudes ähnlich der Verbrauchsbewertung von Waschmaschinen u.Ä.